01MiCA gilt — aber die Übergangsfrist läuft
Die CASP-Regeln gelten seit 30.12.2024. Die Übergangsbestimmung (Art. 143 MiCA) lässt bestehende Anbieter unter altem Recht weiterarbeiten — längstens bis 1.7.2026, sofern der Mitgliedstaat die Frist nicht verkürzt. Diese nationale Varianz ist der Knackpunkt.