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Branchen

Horizon Scanner für Krypto-Dienstleister

MiCA, die Travel Rule, das AML-Paket und DORA treffen Krypto-Dienstleister gleichzeitig — oft mit nationalen Übergangsfristen. Horizon Scanner überwacht alle vier Regime kontinuierlich und routet, was Sie betrifft.

Stand:

Krypto-Dienstleister (CASPs) sind erst seit Kurzem ein voll regulierter Markt — und tragen die Last gleich vierfach: MiCA als sektorspezifisches Aufsichtsregime, die Geldtransfer-Verordnung als Travel Rule, das EU-Geldwäschepaket und DORA für die IKT-Resilienz. ESMA und EBA setzen den EU-Rahmen, die nationale Aufsicht erteilt die Zulassung.

Weil viele dieser Regeln brandneu sind, kommen Level-2-Standards, Q&As und nationale Übergangsregelungen in hoher Frequenz. Horizon Scanner überwacht diese Quellen kontinuierlich, stuft sie nach Relevanz ein und routet sie — mit Audit-Spur.

Zeithorizont

Was sich 2026–2027 ändert

01MiCA gilt — aber die Übergangsfrist läuft

Die CASP-Regeln gelten seit 30.12.2024. Die Übergangsbestimmung (Art. 143 MiCA) lässt bestehende Anbieter unter altem Recht weiterarbeiten — längstens bis 1.7.2026, sofern der Mitgliedstaat die Frist nicht verkürzt. Diese nationale Varianz ist der Knackpunkt.

02Travel Rule seit Ende 2024 scharf

Die Geldtransfer-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1113) gilt parallel zu MiCA seit 30.12.2024. Die EBA-Leitlinien konkretisieren Datenfelder, Schwellenwerte und den Umgang mit selbst-gehosteten Wallets.

03Das AML-Paket zieht an

CASPs sind als Verpflichtete im einheitlichen Regelwerk (AMLR) benannt, das ab 10.7.2027 gilt. AMLA in Frankfurt baut parallel die direkte Aufsicht über die risikoreichsten grenzüberschreitenden Akteure auf.

Alle diese Fristen im EU-Compliance-Kalender 2024–2028

Was Horizon Scanner tut

Wie wir diese Last tragbar machen

  • 01

    ESMA, EBA und nationale Zulassungsbehörde

    Alle vier Regime aus einer Pipeline — der EU-Rahmen und die nationale Auslegung, die über Ihre Zulassung entscheidet.

  • 02

    Übergangsfristen nicht verpassen

    Wir verfolgen die nationalen Übergangsregelungen je Mitgliedstaat — damit die verkürzte Frist kein Schreiben ist, das Sie zu spät sehen.

  • 03

    Belegbar für die Zulassung

    Jede Einstufung und jedes Routing ist protokolliert — der Nachweis fortlaufender Compliance, den die Aufsicht im Zulassungsverfahren sehen will.

Alle überwachten Aufsichtsquellen ansehen

Häufige Fragen

  • Wir arbeiten noch im Übergangsregime. Worauf achten?

    Vor allem die nationale Frist: Mitgliedstaaten können die Übergangszeit bis 1.7.2026 verkürzen, und der genaue Stichtag steht in nationalem Recht, nicht in MiCA selbst. Dazu die Level-2-Standards der ESMA, die den Zulassungsantrag formen.

  • Travel Rule und selbst-gehostete Wallets — welcher Schwellenwert?

    Die Verordnung verlangt für Transfers zu/von selbst-gehosteten Wallets zusätzliche Maßnahmen oberhalb bestimmter Schwellen; die EBA-Leitlinien konkretisieren Verifikation und Risikobewertung. Die Details lesen Sie in unserem Beitrag zu Art. 14(5).

  • Sind CASPs wirklich Verpflichtete nach dem AML-Paket?

    Ja, ausdrücklich. CASPs sind im einheitlichen Regelwerk als Verpflichtete benannt und unterliegen Kundensorgfalt, UBO-Feststellung und Meldepflichten — überwacht und an Ihren Geldwäschebeauftragten geroutet.

  • Behandelt MiCA Stablecoins (ART/EMT) anders?

    Ja. Wertreferenzierte Token (ART) und E-Geld-Token (EMT) haben eigene Titel mit Emittenten-, Reserve- und Genehmigungspflichten. Wir kennzeichnen, welche Veröffentlichung den CASP-Teil und welche den Token-Teil betrifft.

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