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GlossarMiCA

Was ist eine CASP-Lizenz nach MiCA?

Kurzantwort

Die CASP-Lizenz nach Art. 60 ff. der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) ist die EU-einheitliche Zulassung für Krypto-Asset-Dienstleister (Crypto-Asset Service Providers). Sie ersetzt nationale Krypto-Erlaubnisse und gewährt EU-Passporting (Art. 65) — eine in einem Mitgliedstaat erteilte Lizenz erlaubt das Operieren in der gesamten EU nach schriftlicher Notifikation. Der Tätigkeitskatalog (Art. 3 Nr. 16) umfasst sieben Service-Typen, darunter Verwahrung, Vermittlung, Custody, Beratung und Portfolio-Management.

Zuletzt aktualisiert:

01Die sieben CASP-Tätigkeiten (Art. 3 Nr. 16)

Die CASP-Lizenz deckt einen oder mehrere der folgenden Service-Typen ab: (1) Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Werten im Auftrag von Kunden; (2) Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Werte; (3) Tausch von Krypto-Werten gegen Fiat oder gegen andere Krypto-Werte; (4) Ausführung von Aufträgen für Kunden; (5) Platzierung von Krypto-Werten; (6) Annahme und Übermittlung von Aufträgen für Kunden; (7) Beratung, Portfolio-Management oder Übertragungs­dienstleistungen [1].

Wichtig: Der Antragsteller listet im Antrag die zu lizenzierenden Tätigkeiten konkret auf. Eine spätere Erweiterung um nicht-gelistete Tätigkeiten erfordert eine substanzielle Antrags­änderung mit erneuter Vollständigkeits- und Sachprüfung durch den Aufseher — in der Praxis 2026 mit 3–6 Monaten Bearbeitungs­dauer.

02Antragsverfahren und Mindestposten

Art. 60 Abs. 7 listet die formalen Antragsposten: Mindestkapital (je nach Tätigkeit zwischen €50.000 und €150.000), Geschäftsmodellplan über 3 Jahre, Governance-Struktur, Programm der Operations, ICT-Risk-Framework, Conflict-of-Interest-Policy, Custody-Plan (falls Verwahrung), Reserve-Asset-Policy (falls Issuance) [1]. Art. 63 gibt dem Aufseher 25 Werktage für die Vollständigkeitsprüfung und weitere 40 Werktage für die Sachprüfung; mit Stop-the-clock-Mechanik realistisch 4–8 Monate bis zur Entscheidung.

03EU-Passporting nach Art. 65

Sobald die Lizenz erteilt ist, gewährt Art. 65 das Passporting-Recht: Der lizenzierte CASP darf in allen anderen EU-Mitgliedstaaten Dienstleistungen erbringen, indem er die nationalen Aufseher schriftlich informiert. Die Empfänger-Aufseher haben 10 Werktage Zeit für eine eventuelle Stellungnahme. ESMAs zentrales Register listet alle passportierten CASPs öffentlich [2].

04Übergangsregime (Art. 143 Abs. 3) — läuft 2026 aus

Für CASPs, die bereits vor dem 30. Dezember 2024 unter einer nationalen Regelung tätig waren, sieht Art. 143 Abs. 3 ein Übergangsregime vor: maximal 18 Monate weiter unter der nationalen Regelung, bis spätestens 1. Juli 2026 [1]. Innerhalb dieses Fensters muss der vollständige MiCA-Antrag eingereicht sein. Die Frist ist eine Maximalgrenze — viele Mitgliedstaaten haben kürzere Fenster gewählt (z.B. Malta und Zypern: 9 Monate, Spanien und Italien: 12 Monate).

05Konsistenz mit DORA und AMLR

CASPs fallen ab dem 30.12.2024 in den Anwendungsbereich von DORA (Art. 2 lit. (b) DORA) — ihr ICT-Risk-Framework muss im MiCA-Antrag und im DORA-Register konsistent dokumentiert sein. Ab dem 10.07.2027 sind CASPs außerdem unter AMLR Verpflichtete und unterliegen dem KYC-Single-Rulebook. Inspektionen 2026 prüfen aktiv die Konsistenz zwischen MiCA-Antrag, DORA-Register und AMLR-Vorbereitung [3].

Quellen

Jede zitierte Aussage führt zur Primärquelle. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

  1. [1]Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) — Volltext auf EUR-Lex
  2. [2]ESMA — Register passportierter CASPs
  3. [3]Verordnung (EU) 2024/1620 (AMLR) — Volltext auf EUR-Lex

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