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GlossarDORA

Was ist das ICT-Drittparteienregister nach DORA Art. 28?

Kurzantwort

Das ICT-Drittparteienregister nach Art. 28 der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 ist ein verpflichtendes Verzeichnis aller IKT-Dienstleister, das jedes betroffene Finanzinstitut führen und einmal jährlich zum 31. März an die zuständige Aufsichtsbehörde übermitteln muss. Es dokumentiert pro Anbieter mindestens: Identifikation, Dienstleistungs­art, Kritikalitäts­bewertung, Vertragsdatum, Sub-Outsourcing-Kette und Daten­verarbeitungs­standort.

Zuletzt aktualisiert:

01Mindestfelder pro Anbieter

Commission Delegated Regulation (EU) 2024/1773 (RTS zum Drittparteienrisiko) konkretisiert die Mindestfelder, die für jeden gelisteten ICT-Anbieter dokumentiert sein müssen [1]. Diese sind nicht optional; ein Register ohne sie wird in einer Inspektion 2026 substantiell beanstandet.

Die wichtigsten Pflichtfelder: Anbieter-LEI bzw. eindeutige Identifikation, beschriebene ICT-Dienstleistung mit ESA-Taxonomie-Code, Kritikalitäts­bewertung gemäß Art. 30 DORA, Substituier­barkeit innerhalb von 30/60/90 Tagen, Vertragsbeginn/Vertragsende, Lokation der Daten­verarbeitung (Land), Lokation des Datenspeichers (Land), Sub-Outsourcing-Kette mit den jeweiligen Anbietern, einschlägige Audit-Rechte.

02Kritikalitäts­bewertung und Art. 30

Art. 28 verlangt eine Kritikalitäts­bewertung pro Anbieter; Art. 30 definiert, wann ein Anbieter „kritisch oder wichtig" ist — wenn sein Ausfall die finanzielle Performance, Solvenz oder den Betrieb des Instituts erheblich beeinträchtigen würde [2]. Für kritische Anbieter gelten zusätzliche Anforderungen: dokumentierte Exit-Strategie, BCM-Tests, vertragliche Audit-Rechte einschließlich On-Site-Inspektion durch die Aufsicht.

03Die Sub-Outsourcing-Kette

Der häufigste Befund in 2026-Inspektionen: Der direkte ICT-Anbieter ist im Register, aber die Sub-Outsourcing-Kette dahinter fehlt. Die Aufsichts­erwartung (EIOPA Supervisory Convergence 2025/2026) verlangt mindestens zwei Schwellen: (a) Jeder Sub-Anbieter, der personen­bezogene Daten verarbeitet, muss namentlich dokumentiert sein; (b) jeder Infrastruktur­anbieter, dessen Ausfall den Betrieb einer kritischen Funktion unterbrechen würde, muss genannt sein [3].

04Jährliche Einreichung an die Aufsicht

Die nationale zuständige Behörde (BaFin, AMF, EIOPA, je nach Sektor) verlangt die Register-Einreichung einmal jährlich zum 31. März. Die Einreichungs­vorlage ist im ESA-Joint-Committee-Beschluss harmonisiert; ein abweichendes Format führt zu automatischer Rückweisung. Sub-Outsourcing-Updates innerhalb des Jahres müssen ad-hoc gemeldet werden, sobald sie kritische Funktionen betreffen [1].

Quellen

Jede zitierte Aussage führt zur Primärquelle. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

  1. [1]Commission Delegated Regulation (EU) 2024/1773 — RTS zum ICT-Drittparteienrisiko
  2. [2]Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) — Volltext auf EUR-Lex
  3. [3]EIOPA — Supervisory Convergence Plan 2025/2026

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