01Was das Single Rulebook ist — und warum
Bis 2024 beruhte das EU-Geldwäscherecht auf **Richtlinien** (zuletzt der 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849), die jeder Mitgliedstaat unterschiedlich in nationales Recht umsetzte. Das Ergebnis war ein Flickenteppich mit Aufsichtsarbitrage und 27 leicht abweichenden Regimen. Das **„Single Rulebook”** verlagert die materiellen Pflichten — Sorgfaltspflichten (CDD), wirtschaftlich Berechtigte, Meldepflichten — in eine **unmittelbar anwendbare Verordnung** (die AMLR), die in allen Mitgliedstaaten **ohne nationale Umsetzung** identisch gilt [1].
02Die drei Instrumente des AML-Pakets 2024
Das Paket wurde am 31. Mai 2024 angenommen und am 19. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Es besteht aus drei Rechtsakten, die häufig verwechselt werden: der **AMLR — Verordnung (EU) 2024/1624** (das eigentliche Single Rulebook mit den materiellen Pflichten) [1]; der **AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620**, die die neue EU-Geldwäsche-Aufsichtsbehörde errichtet [2]; und der **AMLD6 — Richtlinie (EU) 2024/1640**, die den institutionellen Rahmen (Aufsichtsstrukturen, FIUs, Register) regelt und die alte 4. Richtlinie aufhebt [3].
Merkhilfe gegen die häufigste Verwechslung: **AMLR = 2024/1624** (das Regelbuch), **AMLA-Verordnung = 2024/1620** (die Behörde). Die beiden Nummern werden regelmäßig vertauscht.
03AMLA — die neue EU-Aufsichtsbehörde in Frankfurt
Die **Anti-Money Laundering Authority (AMLA)** hat ihren Sitz in **Frankfurt am Main**. Die AMLA-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2025; die Behörde hat ihren Betrieb 2025 aufgenommen. Ihre **direkte Aufsicht** über die rund **40** risikoreichsten, grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitute beginnt **ab 2028** — die Auswahl dieser Institute erfolgt 2027 [2].
Die AMLA hat eine Doppelrolle: **direkte Aufsicht** über die ausgewählten Hochrisiko-Gruppen (über gemeinsame Aufsichtsteams) und **indirekte Aufsicht/Koordinierung** — Bewertung und Peer-Reviews der nationalen Aufseher sowie Unterstützung und Koordinierung der zentralen Meldestellen (FIUs). Zusätzlich erlässt sie einen umfangreichen Satz technischer Standards (RTS/ITS) und Leitlinien, die die AMLR operationalisieren — ein wesentlicher Teil davon entsteht 2026, also vor dem Anwendungsbeginn.
04Zeitplan — wann was greift
Die **AMLR** trat am 9. Juli 2024 in Kraft, gilt aber erst **ab dem 10. Juli 2027** (für Profifußballvereine und -vermittler erst ab dem 10. Juli 2029). Die **AMLD6** ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen, mit einigen früheren und späteren gestaffelten Fristen für einzelne Bestimmungen (u.a. Register- und Zugangsregelungen) [1][3].
Praktisch heißt das: 2026 ist das Jahr, in dem Verpflichtete ihre auf nationalem Recht beruhenden Programme gegen die AMLR-Artikel mappen und die AMLA-Konsultationen verfolgen sollten — nicht erst 2027.
05Was sich ändert — und wer neu erfasst ist
Inhaltlich bringt die AMLR EU-weit harmonisierte Kernpflichten: eine **unionsweite Bargeldobergrenze von 10.000 EUR** (Mitgliedstaaten dürfen niedriger ansetzen); ein beibehaltener **Schwellenwert von 25 %** für wirtschaftlich Berechtigte mit verschärften Regeln gegen verschachtelte Eigentumsstrukturen; harmonisierte CDD-, Aufbewahrungs- und Governance-Anforderungen [1].
Der Anwendungsbereich wächst deutlich: **Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs)** sind nun ausdrücklich Verpflichtete und dürfen keine anonymen Konten führen — was die AMLR mit MiCA und der Travel Rule (TFR) verzahnt. Neu erfasst sind außerdem u.a. Profifußballvereine und -vermittler sowie Händler hochwertiger Güter (etwa Kraftfahrzeuge über 250.000 EUR und Boote/Luftfahrzeuge über 7,5 Mio. EUR) [1].
Quellen
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