Zum Inhalt springen
BlogSolvency II

Solvency II 2024-Review — was die Richtlinie (EU) 2025/2 ab 30.01.2027 ändert

Die Richtlinie (EU) 2025/2 ändert Solvency II in zehn Punkten — von der neuen Proportionalitäts-Schwelle für Small and Non-Complex Undertakings über die Risk-Margin-Senkung auf 4,75 % bis hin zu einer explizit verlangten Liquiditätsrisiko-Managementsfunktion. Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Januar 2027 zur Umsetzung; die Vorbereitung in den Versicherern beginnt 2026.

Aktualisiert: 13 Min Lesezeit

01Der Stichtag 30.01.2027 — wer was bis wann erledigt haben muss

Die Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 ändert die Solvency-II-Richtlinie 2009/138/EG in mehreren materiellen Punkten [1]. Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie war der 28. Januar 2025; die Mitgliedstaaten haben bis zum 29. Januar 2027 Zeit, die nationalen Umsetzungs­akte zu erlassen und zu veröffentlichen und sie ab dem 30. Januar 2027 anzuwenden [1]. Wer 2026 plant, hat damit ein Zwölf-Monats-Fenster, um interne Modelle, ORSA-Prozesse und ICS-Dokumentation auf die neuen Anforderungen anzupassen — bevor die nationale Aufsicht (BaFin, FMA, ACPR, IVASS, CNB, …) den ersten Solvency-II-Bericht unter der neuen Regelung einliest.

Nicht alle Änderungen treten zum selben Tag in Kraft. Einige Bestimmungen — insbesondere die geänderte Proportionalitäts-Schwelle und die geänderte Risk-Margin-Formel — gelten ab dem 30.01.2027 als nationaler Umsetzungsakt. Andere — etwa die EIOPA-Implementing Technical Standards zu Liquidität und Macroprudential — werden durch delegierte Rechtsakte und EIOPA-Leitlinien nachgelagert ausgearbeitet und können in der Praxis erst Mitte 2027 oder später volle Wirkung entfalten [2]. Für die Compliance-Planung 2026 bedeutet das: Die Richtlinie liefert das Gerüst; das Detail folgt nach.

02Proportionalität: die neue Schwelle für Small and Non-Complex Undertakings

Eine der praktisch wichtigsten Änderungen der Richtlinie (EU) 2025/2 ist die Einführung einer formalisierten Kategorie Small and Non-Complex Undertakings (SNCU) nach dem neuen Art. 29a. Ein Versicherer fällt in diese Kategorie, wenn er kumulativ unter folgenden Schwellen liegt: Nichtleben-Bruttoprämieneinnahmen unter 100 Mio. EUR, versicherungstechnische Lebens-Rückstellungen unter 1 Mrd. EUR, weniger als 10 % grenzüberschreitendes Geschäft (oder unter 20 Mio. EUR), sowie weitere quantitative Tests zu Komplexität (Internal Models, Long-Term-Guarantees-Anwendung, Risikokonzentration) [1].

SNCU-Versicherer profitieren von einer signifikant reduzierten Berichts­last: vereinfachte ORSA-Dokumentation, kompaktere Quantitative Reporting Templates (QRT), abgeschwächtes SFCR-Format, und reduzierter Frequenz für einige Pillar-3-Berichte. Der administrative Aufwand sinkt damit spürbar; eine bezifferte Ersparnis pro Unternehmen hat EIOPA allerdings nicht veröffentlicht [2]. Wichtig: Die Einstufung setzt voraus, dass die Kriterien zwei aufeinanderfolgende Jahre erfüllt sind; sie erfolgt nach Anzeige durch das Unternehmen, der die nationale Aufsicht innerhalb einer Frist widersprechen kann — sie ist nicht automatisch. 2026 ist deshalb das Jahr, in dem qualifizierende Versicherer ihre Anzeige vorbereiten sollten.

03Liquiditätsrisiko-Management — der neue Pillar-2-Punkt

Solvency II in der Originalfassung war primär ein Solvabilitäts- und nicht ein Liquiditäts-Rahmen. Das hat sich nach den COVID-Marktverwerfungen 2020 und den Lapse-Risk-Episoden 2022/23 als Lücke erwiesen. Die Richtlinie (EU) 2025/2 ergänzt deshalb Art. 144a-c, die ein Liquidity Risk Management Plan (LRMP) verlangen — also einen dokumentierten Plan zum Umgang mit Liquiditätsrisiken im normalen Betrieb und unter Stress [1].

Inhaltlich umfasst der LRMP: Identifikation der Liquiditätsquellen und -senken pro Geschäftssegment; Stress-Szenarien (Lapse, Markt-Sell-off, Counterparty-Default); Triggers und Eskalations­wege; Verbindungen zum bestehenden Recovery-Plan. EIOPA hat 2025 erste Drafts der zugehörigen Implementing Technical Standards veröffentlicht; die Zeitschiene für die finalen Fassungen ist noch nicht fixiert [2]. Praktisch heißt das: Versicherer, die heute kein dezidiertes Liquiditäts­risikomanagement haben, müssen 2026 mindestens das Gerüst aufbauen, damit ab 2027 die ersten LRMP-Berichte abgegeben werden können.

Besonders relevant ist die Pflicht für Lebensversicherer. Lapse-Risk-Episoden — also überproportionale Polizei-Stornos in kurzer Zeit — wirken direkt auf die Liquidität: wenn 10 % der Bestandskunden binnen drei Monaten ihre Lebenspolice abrufen, müssen entsprechende Assets liquidiert werden, oft mit Stress-Verlusten. Der LRMP zwingt das Unternehmen, dieses Szenario explizit durchzuspielen und Antworten vorzudefinieren.

04Risk Margin: Cost-of-Capital von 6 % auf 4,75 % gesenkt

Die Risk Margin ist der Anteil der versicherungs­technischen Rückstellungen, der die Übernahme­kosten eines hypothetischen Reference Undertaking abbildet — vereinfacht: das, was ein Drittes verlangen würde, um den Verpflichtungsbestand zu übernehmen. Sie wird über die Cost-of-Capital-Methode berechnet: SCR-Erwartung × Cost-of-Capital-Rate × Diskontierungs-Lambda [3].

Die Cost-of-Capital-Rate war seit Inkrafttreten von Solvency II 2016 bei 6 % festgelegt. Die Richtlinie (EU) 2025/2 senkt diese Rate auf 4,75 % [1]. Zusätzlich wird ein zeitabhängiges Lambda (λ = 0,975, mit einem Floor von 50 % auf den Zeitfaktor) eingeführt, das die Risk Margin in den späten Cashflow-Jahren weiter reduziert. In Kombination führt dies zu einer signifikanten Reduktion der Risk Margin — EIOPA beziffert die Entlastung in einem illustrativen Beispiel mit rund 20 % für ein zehnjährig laufendes Lebensportfolio; die tatsächliche Wirkung hängt stark von der Laufzeitstruktur ab [2].

Bilanztechnisch bedeutet das: Eigenmittel steigen, weil weniger Rückstellungen gebunden sind. Eine 20 %-Reduktion der Risk Margin in einem 5-Mrd.-Lebensportfolio kann 80-100 Mio. EUR zusätzliche Eigenmittel freisetzen — Kapazität für Wachstum, Dividenden oder neue Geschäftsfelder. Aber: Internal Models und Standardformel-Implementierungen müssen für 30.01.2027 neu kalibriert werden. Die meisten Versicherer beginnen die Re-Kalibrierung Q3 2026, mit Parallel-Lauf gegen die alte Formel bis Q2 2027.

05Long-Term Equity Investments: niedrigere Kapitalanforderung

Die EU-Kommission positioniert die Solvency-II-Reform explizit als Beitrag zur Kapitalmarkt­union: Versicherer sollen mehr Eigenkapital für langfristige Beteiligungen — insbesondere an EU-Unternehmen und Infrastruktur — bereitstellen. Dafür wird die Behandlung von Long-Term Equity Investments geändert: Wenn ein Versicherer Aktien für mindestens fünf Jahre hält und bestimmte Governance-Kriterien erfüllt, sinkt die Kapital­anforderung im Equity-Risk-Submodul von 39-49 % auf 22 % (für nicht-strategische Beteiligungen) [1].

Praktisch bedeutet das: ein Lebensversicherer mit 2 Mrd. EUR in Aktien, der heute eine SCR-Belastung von rund 800 Mio. EUR trägt, kann diese Belastung auf etwa 440 Mio. EUR senken — sofern er die Haltefrist und die Governance-Anforderungen einhält. Das ist ein 360-Mio.-Hebel auf das Solvabilitäts-Ratio. Die operativen Voraussetzungen — dokumentierte Anlagepolitik, mehrjähriger Investment-Horizon-Nachweis, Asset-Liability-Match — sind allerdings nicht trivial und müssen für 2027 vorbereitet sein.

06Macroprudential Tools: Systemrisiko-Linse für nationale Aufseher

Solvency II wurde 2009 als rein mikroprudentielles Regime entwickelt — der einzelne Versicherer sollte solvent sein, das System wurde nicht reguliert. Die Richtlinie (EU) 2025/2 ergänzt erstmals macroprudential tools: nationale Aufseher (NCAs) erhalten formelle Befugnisse, system-weite Maßnahmen zu verhängen, wenn sich Risiken über mehrere Versicherer aufbauen [1]. Dazu zählen u. a. Capital Surcharges für systemisch relevante Institute, sektor-weite Liquidity Buffers und Beschränkungen bei Dividenden­ausschüttungen in Stress-Phasen.

Für den einzelnen Versicherer bedeutet das: Selbst wenn das eigene SCR-Ratio komfortabel über 100 % liegt, kann die nationale Aufsicht in einer Krise zusätzliche Anforderungen verhängen. EIOPA wird über die ESRB (European Systemic Risk Board) koordinieren, und die Verhältnismäßigkeit der nationalen Maßnahmen wird auf Verbands­ebene überprüft werden [2]. Praktisch heißt das: Die ORSA muss ab 2027 explizit ein Systemic-Risk-Szenario durchspielen — das heißt, was passiert, wenn die NCA branchenweite Maßnahmen verhängt, die das eigene Geschäftsmodell zusätzlich belasten.

07Nachhaltigkeit: explizite Integration in Pillar 2 und ORSA

Sustainability-Risiken waren in Solvency II bisher über EIOPA-Leitlinien und Soft Law adressiert; die Richtlinie (EU) 2025/2 hebt sie nun in die Richtlinien-Ebene. Art. 44 und 45 werden so geändert, dass Versicherer Sustainability-Risiken im Risikomanagement-System sowie in der ORSA explizit identifizieren, bewerten und steuern müssen; der neue Art. 45a verlangt zudem die Analyse von mindestens zwei langfristigen Klimaszenarien (z. B. deutlich unter 2 °C und deutlich über 2 °C) mindestens alle drei Jahre [1]. Dazu zählen Klimaphysik-Risiken (Naturkatastrophen, Transitions-Effekte), Klima-Transition-Risiken (gestrandete Assets, Sektor-Bewertungs­änderungen) und Nicht-Klima-ESG-Risiken (Biodiversität, soziale Risiken).

Die Anbindung an die CSRD-Berichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464 + Richtlinie (EU) 2025/794 (Stop-the-clock-Omnibus)) ist explizit gewollt: dieselben Datenpunkte, die ein Versicherer für seine Nachhaltigkeits­berichterstattung ohnehin sammelt, müssen in ORSA-Szenarien und Pricing-Modelle einfließen. Nach dem neuen Art. 45a sind ab 2027 — sofern wesentlich — mindestens zwei langfristige Klimaszenarien in der ORSA verpflichtend; die Anbindung an die ohnehin erhobenen CSRD-Datenpunkte senkt den Mehraufwand [4].

08Cross-Border Supervision: gestärkter Group Supervisor

Mehrere Pleiten und Insolvenz­wellen cross-border tätiger Versicherer in den letzten Jahren — FWU, Eurovita, Greensill-Adjacent Insurers — haben Lücken in der Koordination zwischen nationalen Aufsehern offengelegt. Die Richtlinie (EU) 2025/2 stärkt deshalb die Rolle des Group Supervisor und führt explizite Informationspflichten zwischen den NCAs ein [1]. Versicherer mit Aktivität in mehreren EU-Staaten — über Tochterunternehmen, Niederlassungen oder Freie Dienstleistungs­erbringung — werden engmaschiger überwacht, und nationale Aufseher der Gastländer erhalten erweiterte Einsichtsrechte.

Praktisch betrifft das die Konzernstruktur, das Group-Reporting und die Eskalations­wege. Wer 2026 noch keine konsolidierte Compliance-Governance über die Tochter­unternehmen aufgebaut hat, muss das vor dem 30.01.2027 nachholen — sonst entstehen 2027 plötzlich Informations­anforderungen, die intern noch keinen Owner haben.

09Die 2026-Vorbereitungs-Roadmap in vier Etappen

Etappe 1 — Q2 2026: Gap-Analyse. Welche Anforderungen der Richtlinie (EU) 2025/2 erfüllt der eigene ICS bereits, und wo bestehen Lücken? Ein typisches Versicherungsunternehmen hat zwischen 40 und 70 einzelne Anforderungen zu adressieren — von der LRMP-Dokumentation über den ORSA-Klima-Stress bis zur Risk-Margin-Re-Kalibrierung. Die Gap-Analyse priorisiert nach Komplexität und Vorlaufzeit.

Etappe 2 — Q3-Q4 2026: Internal-Model- und Standardformel-Re-Kalibrierung. Wer ein internes Modell betreibt, muss die geänderte Risk-Margin-Formel + das Long-Term-Equity-Modul implementieren und mit der nationalen Aufsicht freigeben. Standardformel-Anwender warten auf den finalen EIOPA-Implementing-Standard, beginnen aber bereits mit Parallel-Berechnungen.

Etappe 3 — Q4 2026 - Q1 2027: ORSA-Template-Update. Die ORSA 2026, die in den meisten Versicherern in Q4 2026 finalisiert wird, sollte bereits die neuen Sustainability-, Liquidity- und Systemic-Risk-Szenarien antesten. Die ORSA 2027 dann formell unter dem neuen Regime; sie muss bis Q2 2027 bei der nationalen Aufsicht eingereicht werden.

Etappe 4 — Q1-Q2 2027: SFCR + Pillar-3-Reporting auf neuem Format. Die Solvency-und-Financial-Condition-Reports für das Geschäftsjahr 2026 werden noch im alten Format eingereicht; ab Geschäftsjahr 2027 gilt das neue Format. SNCU-Versicherer reichen erstmalig das verkürzte SFCR-Format ein. Die finalen Templates und das Anwenderhandbuch stehen noch aus; EIOPA hat erste Entwürfe der überarbeiteten Melde-Standards im März 2026 an die Kommission übermittelt [2].

10Die Überschneidungen mit DORA, EU AI Act und CSRD

Die Solvency-II-Reform läuft parallel zu DORA (Anwendung seit 17.01.2025), dem EU AI Act (Hochrisiko-Anwendung 02.08.2026) und der CSRD (sektorale ESRS-Pflicht 2025/2026). Jedes dieser Regime hat eigene Risikomanagement-, Reporting- und ICS-Anforderungen, und alle vier überschneiden sich in der ORSA, der internen Risikobewertung und der Governance-Struktur [5][6]. Wer 2026 die ICS-Dokumentation isoliert pro Framework führt, dupliziert sich tot — wer sie integriert, gewinnt Geschwindigkeit und Konsistenz.

Konkretes Beispiel: Ein KI-System für Underwriting-Pricing ist gleichzeitig (a) Hochrisiko nach Annex III des AI Act mit Deployer-Pflicht nach Art. 26, (b) ein Modell unter Solvency II Art. 121 mit Validierungs- und Governance-Anforderungen, (c) ein ICT-System mit Anforderungen aus DORA Art. 5-15 und (d) ein Bestandteil der Nachhaltigkeits­bewertung unter ORSA. Eine konsistente Dokumentation, die alle vier Anforderungen aus einem Datenmodell heraus bedient, ist das Ziel — und der ROI der 2026-Vorbereitung.

Quellen

Jede zitierte Aussage führt zur Primärquelle. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

Redaktionelle StandardsKorrekturen

  1. [1]Richtlinie (EU) 2025/2 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II Review) — Volltext auf EUR-Lex
  2. [2]EIOPA — Solvency II Review: Final Advice und Implementation Plan
  3. [3]Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 zur Solvency-II-Richtlinie — konsolidierte Fassung
  4. [4]Richtlinie (EU) 2025/2, Art. 45a — Klimaszenarien in der ORSA (mindestens zwei Langfristszenarien)
  5. [5]Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) — Volltext auf EUR-Lex
  6. [6]Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — Volltext auf EUR-Lex

Sehen Sie Horizon Scanner in Aktion.

Zwanzig Minuten. Keine Folien.

Demo buchen