01Der Stichtag 30.01.2027 — wer was bis wann erledigt haben muss
Die Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 ändert die Solvency-II-Richtlinie 2009/138/EG in mehreren materiellen Punkten [1]. Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie war der 28. Januar 2025; die Mitgliedstaaten haben bis zum 29. Januar 2027 Zeit, die nationalen Umsetzungsakte zu erlassen und zu veröffentlichen und sie ab dem 30. Januar 2027 anzuwenden [1]. Wer 2026 plant, hat damit ein Zwölf-Monats-Fenster, um interne Modelle, ORSA-Prozesse und ICS-Dokumentation auf die neuen Anforderungen anzupassen — bevor die nationale Aufsicht (BaFin, FMA, ACPR, IVASS, CNB, …) den ersten Solvency-II-Bericht unter der neuen Regelung einliest.
Nicht alle Änderungen treten zum selben Tag in Kraft. Einige Bestimmungen — insbesondere die geänderte Proportionalitäts-Schwelle und die geänderte Risk-Margin-Formel — gelten ab dem 30.01.2027 als nationaler Umsetzungsakt. Andere — etwa die EIOPA-Implementing Technical Standards zu Liquidität und Macroprudential — werden durch delegierte Rechtsakte und EIOPA-Leitlinien nachgelagert ausgearbeitet und können in der Praxis erst Mitte 2027 oder später volle Wirkung entfalten [2]. Für die Compliance-Planung 2026 bedeutet das: Die Richtlinie liefert das Gerüst; das Detail folgt nach.
02Proportionalität: die neue Schwelle für Small and Non-Complex Undertakings
Eine der praktisch wichtigsten Änderungen der Richtlinie (EU) 2025/2 ist die Einführung einer formalisierten Kategorie Small and Non-Complex Undertakings (SNCU) nach dem neuen Art. 29a. Ein Versicherer fällt in diese Kategorie, wenn er kumulativ unter folgenden Schwellen liegt: Nichtleben-Bruttoprämieneinnahmen unter 100 Mio. EUR, versicherungstechnische Lebens-Rückstellungen unter 1 Mrd. EUR, weniger als 10 % grenzüberschreitendes Geschäft (oder unter 20 Mio. EUR), sowie weitere quantitative Tests zu Komplexität (Internal Models, Long-Term-Guarantees-Anwendung, Risikokonzentration) [1].
SNCU-Versicherer profitieren von einer signifikant reduzierten Berichtslast: vereinfachte ORSA-Dokumentation, kompaktere Quantitative Reporting Templates (QRT), abgeschwächtes SFCR-Format, und reduzierter Frequenz für einige Pillar-3-Berichte. Der administrative Aufwand sinkt damit spürbar; eine bezifferte Ersparnis pro Unternehmen hat EIOPA allerdings nicht veröffentlicht [2]. Wichtig: Die Einstufung setzt voraus, dass die Kriterien zwei aufeinanderfolgende Jahre erfüllt sind; sie erfolgt nach Anzeige durch das Unternehmen, der die nationale Aufsicht innerhalb einer Frist widersprechen kann — sie ist nicht automatisch. 2026 ist deshalb das Jahr, in dem qualifizierende Versicherer ihre Anzeige vorbereiten sollten.
03Liquiditätsrisiko-Management — der neue Pillar-2-Punkt
Solvency II in der Originalfassung war primär ein Solvabilitäts- und nicht ein Liquiditäts-Rahmen. Das hat sich nach den COVID-Marktverwerfungen 2020 und den Lapse-Risk-Episoden 2022/23 als Lücke erwiesen. Die Richtlinie (EU) 2025/2 ergänzt deshalb Art. 144a-c, die ein Liquidity Risk Management Plan (LRMP) verlangen — also einen dokumentierten Plan zum Umgang mit Liquiditätsrisiken im normalen Betrieb und unter Stress [1].
Inhaltlich umfasst der LRMP: Identifikation der Liquiditätsquellen und -senken pro Geschäftssegment; Stress-Szenarien (Lapse, Markt-Sell-off, Counterparty-Default); Triggers und Eskalationswege; Verbindungen zum bestehenden Recovery-Plan. EIOPA hat 2025 erste Drafts der zugehörigen Implementing Technical Standards veröffentlicht; die Zeitschiene für die finalen Fassungen ist noch nicht fixiert [2]. Praktisch heißt das: Versicherer, die heute kein dezidiertes Liquiditätsrisikomanagement haben, müssen 2026 mindestens das Gerüst aufbauen, damit ab 2027 die ersten LRMP-Berichte abgegeben werden können.
Besonders relevant ist die Pflicht für Lebensversicherer. Lapse-Risk-Episoden — also überproportionale Polizei-Stornos in kurzer Zeit — wirken direkt auf die Liquidität: wenn 10 % der Bestandskunden binnen drei Monaten ihre Lebenspolice abrufen, müssen entsprechende Assets liquidiert werden, oft mit Stress-Verlusten. Der LRMP zwingt das Unternehmen, dieses Szenario explizit durchzuspielen und Antworten vorzudefinieren.
04Risk Margin: Cost-of-Capital von 6 % auf 4,75 % gesenkt
Die Risk Margin ist der Anteil der versicherungstechnischen Rückstellungen, der die Übernahmekosten eines hypothetischen Reference Undertaking abbildet — vereinfacht: das, was ein Drittes verlangen würde, um den Verpflichtungsbestand zu übernehmen. Sie wird über die Cost-of-Capital-Methode berechnet: SCR-Erwartung × Cost-of-Capital-Rate × Diskontierungs-Lambda [3].
Die Cost-of-Capital-Rate war seit Inkrafttreten von Solvency II 2016 bei 6 % festgelegt. Die Richtlinie (EU) 2025/2 senkt diese Rate auf 4,75 % [1]. Zusätzlich wird ein zeitabhängiges Lambda (λ = 0,975, mit einem Floor von 50 % auf den Zeitfaktor) eingeführt, das die Risk Margin in den späten Cashflow-Jahren weiter reduziert. In Kombination führt dies zu einer signifikanten Reduktion der Risk Margin — EIOPA beziffert die Entlastung in einem illustrativen Beispiel mit rund 20 % für ein zehnjährig laufendes Lebensportfolio; die tatsächliche Wirkung hängt stark von der Laufzeitstruktur ab [2].
Bilanztechnisch bedeutet das: Eigenmittel steigen, weil weniger Rückstellungen gebunden sind. Eine 20 %-Reduktion der Risk Margin in einem 5-Mrd.-Lebensportfolio kann 80-100 Mio. EUR zusätzliche Eigenmittel freisetzen — Kapazität für Wachstum, Dividenden oder neue Geschäftsfelder. Aber: Internal Models und Standardformel-Implementierungen müssen für 30.01.2027 neu kalibriert werden. Die meisten Versicherer beginnen die Re-Kalibrierung Q3 2026, mit Parallel-Lauf gegen die alte Formel bis Q2 2027.
05Long-Term Equity Investments: niedrigere Kapitalanforderung
Die EU-Kommission positioniert die Solvency-II-Reform explizit als Beitrag zur Kapitalmarktunion: Versicherer sollen mehr Eigenkapital für langfristige Beteiligungen — insbesondere an EU-Unternehmen und Infrastruktur — bereitstellen. Dafür wird die Behandlung von Long-Term Equity Investments geändert: Wenn ein Versicherer Aktien für mindestens fünf Jahre hält und bestimmte Governance-Kriterien erfüllt, sinkt die Kapitalanforderung im Equity-Risk-Submodul von 39-49 % auf 22 % (für nicht-strategische Beteiligungen) [1].
Praktisch bedeutet das: ein Lebensversicherer mit 2 Mrd. EUR in Aktien, der heute eine SCR-Belastung von rund 800 Mio. EUR trägt, kann diese Belastung auf etwa 440 Mio. EUR senken — sofern er die Haltefrist und die Governance-Anforderungen einhält. Das ist ein 360-Mio.-Hebel auf das Solvabilitäts-Ratio. Die operativen Voraussetzungen — dokumentierte Anlagepolitik, mehrjähriger Investment-Horizon-Nachweis, Asset-Liability-Match — sind allerdings nicht trivial und müssen für 2027 vorbereitet sein.
06Macroprudential Tools: Systemrisiko-Linse für nationale Aufseher
Solvency II wurde 2009 als rein mikroprudentielles Regime entwickelt — der einzelne Versicherer sollte solvent sein, das System wurde nicht reguliert. Die Richtlinie (EU) 2025/2 ergänzt erstmals macroprudential tools: nationale Aufseher (NCAs) erhalten formelle Befugnisse, system-weite Maßnahmen zu verhängen, wenn sich Risiken über mehrere Versicherer aufbauen [1]. Dazu zählen u. a. Capital Surcharges für systemisch relevante Institute, sektor-weite Liquidity Buffers und Beschränkungen bei Dividendenausschüttungen in Stress-Phasen.
Für den einzelnen Versicherer bedeutet das: Selbst wenn das eigene SCR-Ratio komfortabel über 100 % liegt, kann die nationale Aufsicht in einer Krise zusätzliche Anforderungen verhängen. EIOPA wird über die ESRB (European Systemic Risk Board) koordinieren, und die Verhältnismäßigkeit der nationalen Maßnahmen wird auf Verbandsebene überprüft werden [2]. Praktisch heißt das: Die ORSA muss ab 2027 explizit ein Systemic-Risk-Szenario durchspielen — das heißt, was passiert, wenn die NCA branchenweite Maßnahmen verhängt, die das eigene Geschäftsmodell zusätzlich belasten.
07Nachhaltigkeit: explizite Integration in Pillar 2 und ORSA
Sustainability-Risiken waren in Solvency II bisher über EIOPA-Leitlinien und Soft Law adressiert; die Richtlinie (EU) 2025/2 hebt sie nun in die Richtlinien-Ebene. Art. 44 und 45 werden so geändert, dass Versicherer Sustainability-Risiken im Risikomanagement-System sowie in der ORSA explizit identifizieren, bewerten und steuern müssen; der neue Art. 45a verlangt zudem die Analyse von mindestens zwei langfristigen Klimaszenarien (z. B. deutlich unter 2 °C und deutlich über 2 °C) mindestens alle drei Jahre [1]. Dazu zählen Klimaphysik-Risiken (Naturkatastrophen, Transitions-Effekte), Klima-Transition-Risiken (gestrandete Assets, Sektor-Bewertungsänderungen) und Nicht-Klima-ESG-Risiken (Biodiversität, soziale Risiken).
Die Anbindung an die CSRD-Berichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464 + Richtlinie (EU) 2025/794 (Stop-the-clock-Omnibus)) ist explizit gewollt: dieselben Datenpunkte, die ein Versicherer für seine Nachhaltigkeitsberichterstattung ohnehin sammelt, müssen in ORSA-Szenarien und Pricing-Modelle einfließen. Nach dem neuen Art. 45a sind ab 2027 — sofern wesentlich — mindestens zwei langfristige Klimaszenarien in der ORSA verpflichtend; die Anbindung an die ohnehin erhobenen CSRD-Datenpunkte senkt den Mehraufwand [4].
08Cross-Border Supervision: gestärkter Group Supervisor
Mehrere Pleiten und Insolvenzwellen cross-border tätiger Versicherer in den letzten Jahren — FWU, Eurovita, Greensill-Adjacent Insurers — haben Lücken in der Koordination zwischen nationalen Aufsehern offengelegt. Die Richtlinie (EU) 2025/2 stärkt deshalb die Rolle des Group Supervisor und führt explizite Informationspflichten zwischen den NCAs ein [1]. Versicherer mit Aktivität in mehreren EU-Staaten — über Tochterunternehmen, Niederlassungen oder Freie Dienstleistungserbringung — werden engmaschiger überwacht, und nationale Aufseher der Gastländer erhalten erweiterte Einsichtsrechte.
Praktisch betrifft das die Konzernstruktur, das Group-Reporting und die Eskalationswege. Wer 2026 noch keine konsolidierte Compliance-Governance über die Tochterunternehmen aufgebaut hat, muss das vor dem 30.01.2027 nachholen — sonst entstehen 2027 plötzlich Informationsanforderungen, die intern noch keinen Owner haben.
09Die 2026-Vorbereitungs-Roadmap in vier Etappen
Etappe 1 — Q2 2026: Gap-Analyse. Welche Anforderungen der Richtlinie (EU) 2025/2 erfüllt der eigene ICS bereits, und wo bestehen Lücken? Ein typisches Versicherungsunternehmen hat zwischen 40 und 70 einzelne Anforderungen zu adressieren — von der LRMP-Dokumentation über den ORSA-Klima-Stress bis zur Risk-Margin-Re-Kalibrierung. Die Gap-Analyse priorisiert nach Komplexität und Vorlaufzeit.
Etappe 2 — Q3-Q4 2026: Internal-Model- und Standardformel-Re-Kalibrierung. Wer ein internes Modell betreibt, muss die geänderte Risk-Margin-Formel + das Long-Term-Equity-Modul implementieren und mit der nationalen Aufsicht freigeben. Standardformel-Anwender warten auf den finalen EIOPA-Implementing-Standard, beginnen aber bereits mit Parallel-Berechnungen.
Etappe 3 — Q4 2026 - Q1 2027: ORSA-Template-Update. Die ORSA 2026, die in den meisten Versicherern in Q4 2026 finalisiert wird, sollte bereits die neuen Sustainability-, Liquidity- und Systemic-Risk-Szenarien antesten. Die ORSA 2027 dann formell unter dem neuen Regime; sie muss bis Q2 2027 bei der nationalen Aufsicht eingereicht werden.
Etappe 4 — Q1-Q2 2027: SFCR + Pillar-3-Reporting auf neuem Format. Die Solvency-und-Financial-Condition-Reports für das Geschäftsjahr 2026 werden noch im alten Format eingereicht; ab Geschäftsjahr 2027 gilt das neue Format. SNCU-Versicherer reichen erstmalig das verkürzte SFCR-Format ein. Die finalen Templates und das Anwenderhandbuch stehen noch aus; EIOPA hat erste Entwürfe der überarbeiteten Melde-Standards im März 2026 an die Kommission übermittelt [2].
10Die Überschneidungen mit DORA, EU AI Act und CSRD
Die Solvency-II-Reform läuft parallel zu DORA (Anwendung seit 17.01.2025), dem EU AI Act (Hochrisiko-Anwendung 02.08.2026) und der CSRD (sektorale ESRS-Pflicht 2025/2026). Jedes dieser Regime hat eigene Risikomanagement-, Reporting- und ICS-Anforderungen, und alle vier überschneiden sich in der ORSA, der internen Risikobewertung und der Governance-Struktur [5][6]. Wer 2026 die ICS-Dokumentation isoliert pro Framework führt, dupliziert sich tot — wer sie integriert, gewinnt Geschwindigkeit und Konsistenz.
Konkretes Beispiel: Ein KI-System für Underwriting-Pricing ist gleichzeitig (a) Hochrisiko nach Annex III des AI Act mit Deployer-Pflicht nach Art. 26, (b) ein Modell unter Solvency II Art. 121 mit Validierungs- und Governance-Anforderungen, (c) ein ICT-System mit Anforderungen aus DORA Art. 5-15 und (d) ein Bestandteil der Nachhaltigkeitsbewertung unter ORSA. Eine konsistente Dokumentation, die alle vier Anforderungen aus einem Datenmodell heraus bedient, ist das Ziel — und der ROI der 2026-Vorbereitung.
Quellen
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Redaktionelle StandardsKorrekturen
- [1]Richtlinie (EU) 2025/2 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II Review) — Volltext auf EUR-Lex
- [2]EIOPA — Solvency II Review: Final Advice und Implementation Plan
- [3]Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 zur Solvency-II-Richtlinie — konsolidierte Fassung
- [4]Richtlinie (EU) 2025/2, Art. 45a — Klimaszenarien in der ORSA (mindestens zwei Langfristszenarien)
- [5]Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) — Volltext auf EUR-Lex
- [6]Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — Volltext auf EUR-Lex