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Korrekturen

Korrekturen-Richtlinie

Wir veröffentlichen Inhalte über sich schnell verändernde EU-Regulierung. Fehler sind möglich — wir korrigieren sie transparent. Diese Seite dokumentiert, wie Sie einen Fehler melden, wie wir reagieren und wie wir Korrekturen kennzeichnen.

Stand:

01Wie Sie einen Fehler melden

Senden Sie eine E-Mail an hello@horizon-scanner.com mit dem Betreff „Korrektur“ und (idealerweise) der URL des betroffenen Artikels, dem zitierten Satz und der Primärquelle, die unseren Inhalt widerlegt. Wir reagieren bei zeitkritischen Korrekturen — etwa, weil ein zitiertes Datum falsch ist — innerhalb von zwei Werktagen.

Auch Kommentar-Vorschläge, Ergänzungen oder Hinweise auf veraltete Daten sind willkommen. Bei einem ehrlichen Hinweis bedanken wir uns; eine Korrektur ohne hinreichende Quellenbasis prüfen wir, aber implementieren sie nicht automatisch.

02Drei Kategorien von Änderungen

Materielle Korrekturen — wenn eine Aussage faktisch falsch war (z. B. falsches Datum, falsche Verordnungs-Nummer, falsch zitierter Artikel-Wortlaut, falsche rechtliche Schlussfolgerung). Diese werden im Artikel-Body direkt korrigiert; gleichzeitig erscheint am Artikel-Ende ein Korrektur-Vermerk mit Datum und kurzer Beschreibung dessen, was geändert wurde.

Klarstellungen — wenn eine Aussage missverstanden werden konnte, aber technisch korrekt war. Wir nehmen eine Klarstellung im Body vor und vermerken sie ebenfalls am Artikel-Ende, in einer eigenen Klarstellungs-Box.

Aktualisierungen — wenn die zugrunde liegende rechtliche oder regulatorische Lage sich nachträglich geändert hat (z. B. eine spätere Q&A klärt einen Punkt anders). Wir kennzeichnen das Datum der letzten Aktualisierung im Artikel-Header und beschreiben die Änderung im Update-Vermerk. Der ursprüngliche Text bleibt sichtbar; wir überschreiben Geschichte nicht.

03Was wir nicht löschen

Veröffentlichte Artikel werden nicht gelöscht, weil sich jemand mit ihrer Aussage unwohl fühlt. Korrektur ja, Löschung nein. Eine Löschung kommt nur in Frage, wenn ein Artikel rechtlich unhaltbar geworden ist (etwa weil eine ehemals gültige Aussage durch ein Urteil widerlegt wurde) oder wenn er Rechte Dritter verletzt — beides extrem selten in unserem Themenfeld.

04Wer ist verantwortlich

Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Project Horizon GesbR (siehe [Impressum](/de/impressum)). Operative Korrekturen führt das Horizon Scanner Editorial Team durch; bei juristischen Fragen zur Veröffentlichung holen wir externen Rechtsrat ein. Beschwerden, die nicht intern gelöst werden können, können an die zuständige nationale Aufsichts­behörde (für österreichische Medienangebote: KommAustria) gerichtet werden.