01Die Solvency-II-Überarbeitung 2024
Die Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/2) ist ab 30.1.2027 anzuwenden: mehr Proportionalität für kleinere Unternehmen, neue Regeln für langfristige Garantien und angepasste Berichterstattung. Begleitet von einer Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern (IRRD).