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GlossarPRIIPs / Anlegerschutz

Was ist das PRIIPs-KID (Basisinformationsblatt)?

Kurzantwort

Das PRIIPs-KID (Basisinformationsblatt) ist ein standardisiertes, höchstens dreiseitiges vorvertragliches Dokument, das Kleinanlegern die wesentlichen Merkmale, Risiken und Kosten eines verpackten Anlage- oder Versicherungsanlageprodukts (PRIIP) verständlich und vergleichbar darstellt. Rechtsgrundlage ist die PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (anwendbar seit dem 1.1.2018); die überarbeiteten technischen Standards gelten seit dem 1.1.2023. Seither brauchen auch OGAW/UCITS-Fonds ein KID statt der früheren wAI/KIID.

Zuletzt aktualisiert:

01Was das KID ist

Das Key Information Document (KID), auf Deutsch **Basisinformationsblatt**, ist ein standardisiertes, vorvertragliches Informationsdokument für Kleinanleger. Art. 6 Abs. 4 der PRIIPs-Verordnung begrenzt es auf **maximal drei Seiten DIN A4** im Ausdruck, „um die Vergleichbarkeit zu fördern”; es muss zudem „redlich, eindeutig und nicht irreführend” sein (Art. 6 Abs. 1) [1]. (Eine gelegentlich zu lesende „Zwei-Seiten”-Angabe ist eine ungenaue Zusammenfassung — der verbindliche Wert sind drei A4-Seiten.)

02Verordnung und die RTS-Kette

Rechtsgrundlage ist die **PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014**, anwendbar seit dem **1. Januar 2018** (ursprünglich für 2017 vorgesehen, durch Verordnung (EU) 2016/2340 um ein Jahr verschoben, nachdem das Parlament den ersten RTS-Entwurf abgelehnt hatte) [1].

Die Detailregeln stehen in den RTS: Basis ist die **Delegierte Verordnung (EU) 2017/653**. Sie wurde durch die **Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268** überarbeitet („neue RTS”: Performance-Szenarien, Kostendarstellung, Vergangenheits­performance). Achtung beim Datum: 2021/2268 nannte ursprünglich den 1. Juli 2022 — die tatsächliche Geltung **ab dem 1. Januar 2023** wurde erst durch die **Delegierte Verordnung (EU) 2022/975** festgelegt [2][3].

03Geltungsbereich — und wer das KID erstellt vs. aushändigt

Ein **PRIIP** (Art. 4 der Verordnung) ist ein verpacktes Anlageprodukt und/oder ein Versicherungsanlageprodukt (IBIP), dessen Rückzahlungsbetrag durch Bezugswerte oder nicht direkt gehaltene Vermögenswerte schwankt. Erfasst sind u.a. strukturierte Produkte und Einlagen, Derivate, offene und geschlossene Investmentfonds sowie **fondsgebundene und überschuss­beteiligte Lebensversicherungen** [1].

Zwei Rollen sind zu trennen: Der **PRIIP-Hersteller** erstellt das KID und veröffentlicht es vor dem Vertrieb auf seiner Website (Art. 5 Abs. 1). Der **Berater oder Verkäufer** händigt es dem Kleinanleger rechtzeitig vor Vertragsbindung aus (Art. 13 Abs. 1) [1]. Seit dem 1. Januar 2023 ist auch die frühere OGAW/UCITS-Ausnahme entfallen — UCITS-Fonds für Kleinanleger brauchen seither ein PRIIPs-KID statt des UCITS-KIID [3].

04Inhalt und der Summary Risk Indicator (1–7)

Das KID folgt einem vorgeschriebenen Template (Anhang I der RTS 2017/653) mit festen Abschnitten: „Um welche Art von Produkt handelt es sich?”, „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug erhalten?” (mit dem Summary Risk Indicator und den Performance-Szenarien), „Welche Kosten entstehen?”, „Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?” sowie Angaben zu „Was geschieht, wenn [der Hersteller] nicht zahlen kann?” und „Wie kann ich mich beschweren?” [2].

Der **Summary Risk Indicator (SRI)** ist eine numerische Skala von **1 bis 7** (Art. 3 Abs. 2 der RTS 2017/653; 1 = geringstes, 7 = höchstes Risiko), die Markt- und Kreditrisiko zusammenführt [2].

05Pflichten in der Praxis — Review und typische Befunde

Das KID ist **aktuell zu halten**: Art. 15 der RTS 2017/653 verlangt eine Überprüfung bei jeder Änderung, die die Angaben wesentlich beeinflusst (oder beeinflussen kann), und **mindestens alle zwölf Monate**; eine überarbeitete Fassung ist unverzüglich bereitzustellen [2].

Aus den ESA-Aufsichtsstatements wiederkehrende Schwachstellen: **Performance-Szenarien** (die Vor-2023-Methodik galt als zu optimistisch — genau das überarbeitete 2021/2268), **Kostendarstellung** (uneinheitliche Kostentabellen, fehlende Vergleichbarkeit) und der weitgehend frei formulierte Abschnitt **„Um welche Art von Produkt handelt es sich?”**, der oft zu technisch und unklar ist [4].

Quellen

Jede zitierte Aussage führt zur Primärquelle. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

  1. [1]PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 — Volltext auf EUR-Lex
  2. [2]PRIIPs-RTS — Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 (konsolidiert, ab 1.1.2023)
  3. [3]Delegierte Verordnung (EU) 2022/975 — Geltung der neuen RTS ab 1.1.2023
  4. [4]ESAs — Gemeinsame Aufsichts-Statements zum PRIIPs-KID (EIOPA)

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