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GlossarZahlungsdienste / PSD2

Was ist Open Banking (Kontozugang / XS2A) nach PSD2?

Kurzantwort

Open Banking bezeichnet den durch PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366) geschaffenen regulierten Zugang Dritter zu Zahlungskonten — „access to the account“ (XS2A). Mit Einwilligung des Kunden müssen kontoführende Banken (ASPSPs) lizenzierten Zahlungsauslösediensten (PISPs, Art. 66) und Kontoinformationsdiensten (AISPs, Art. 67) Zugang gewähren. Die sichere Schnittstelle (dedizierte API plus Fallback) und die starke Kundenauthentifizierung regelt die SCA-RTS (Delegierte Verordnung (EU) 2018/389). Die vorgeschlagene PSD3/PSR würde den API-Zugang verbessern; die vorgeschlagene FIDA-Verordnung würde das Prinzip über Zahlungskonten hinaus auf „Open Finance“ ausweiten — beide sind noch nicht Gesetz.

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01Was XS2A ist — die drei Rollen

PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366) zwang Banken erstmals, lizenzierten Dritten **mit Einwilligung des Kunden** Zugang zu Zahlungskonten zu geben — der „access to the account“-Grundsatz, kurz **XS2A**. Drei Rollen tragen das Modell: die **ASPSP** (account-servicing payment service provider — die kontoführende Bank), der **PISP** (payment initiation service provider — löst Zahlungen direkt vom Konto aus, Art. 66) und der **AISP** (account information service provider — bündelt Kontodaten, Art. 67). Beide Drittdienste sind regulierte, beaufsichtigte Rollen [1].

02Wie der Zugang technisch geregelt ist

Die Mechanik steht in der **SCA-RTS (Delegierte Verordnung (EU) 2018/389)**: Banken stellen eine **dedizierte Schnittstelle (API)** oder eine angepasste Kundenschnittstelle bereit, über die PISPs und AISPs zugreifen — geschützt durch **starke Kundenauthentifizierung (SCA)**. Wo eine dedizierte API genutzt wird, kann „screen scraping“ unterbunden werden, doch ohne Ausnahme muss ein **Fallback-/Notfall-Mechanismus** existieren, damit die Drittdienste bei API-Ausfall nicht abgeschnitten werden. Diese Balance — verlässlicher Zugang ohne Sicherheits-Kompromiss — ist der Dauer-Streitpunkt zwischen Banken und Drittdiensten [2].

03Ausblick: PSD3/PSR und FIDA (beide vorgeschlagen)

Zwei vorgeschlagene Rechtsakte würden Open Banking weiterentwickeln — beide noch **nicht Gesetz**. Die **PSD3/PSR** (Kommissionspaket Juni 2023; vorläufige politische Einigung 27.11.2025, noch nicht im Amtsblatt) würde den API-Zugang verbessern und eine Liste **unzulässiger Zugangshindernisse** schaffen. Die **FIDA-Verordnung** (Financial Data Access, COM(2023) 360) würde das Datenteilungs-Prinzip über Zahlungskonten hinaus auf weitere Finanzdaten ausweiten — der Sprung von „Open Banking“ zu „Open Finance“. Wir tracken beide als status-getaggte Pipeline, ohne sie als geltendes Recht darzustellen, bis sie veröffentlicht sind.

Quellen

Jede zitierte Aussage führt zur Primärquelle. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

  1. [1]PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/2366, Art. 66 (PIS) + Art. 67 (AIS) — EUR-Lex
  2. [2]SCA-RTS — Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 (Schnittstellen, Fallback) — EUR-Lex
  3. [3]FIDA — Vorschlag für eine Verordnung über Finanzdatenzugang, COM(2023) 360 (vorgeschlagen) — EUR-Lex

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