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GlossarEU AI Act

Was ist eine FRIA nach dem EU AI Act?

Kurzantwort

Die FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) ist eine in Art. 27 der Verordnung (EU) 2024/1689 vorgeschriebene Grundrechte-Folgenabschätzung, die bestimmte Deployer — darunter ausdrücklich Versicherer im Sinne von Annex III Nr. 5 — vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems durchführen müssen. Sie ergänzt die DSGVO-DPIA, ersetzt sie aber nicht: Die FRIA betrachtet die Grundrechte breiter (Nicht-Diskriminierung, Menschenwürde, Freizügigkeit) und muss der nationalen Marktüberwachungsbehörde mitgeteilt werden; das EU-Büro für Künstliche Intelligenz soll dafür nach Art. 27 Abs. 5 ein Template entwickeln (Stand Mitte 2026 noch nicht veröffentlicht).

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01Pflichtkreis — wer muss eine FRIA durchführen

Art. 27 Abs. 1 nennt drei Deployer-Gruppen explizit: (a) Einrichtungen des öffentlichen Rechts; (b) private Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen; (c) Deployer von Hochrisiko-KI-Systemen nach Annex III Nr. 5 (Punktebewertung von Kredit­würdigkeit), Annex III Nr. 5(c) (Risikobewertung und Preisgestaltung in Lebens- und Krankenversicherung) — was Versicherer ausdrücklich erfasst [1].

Für Versicherer in der Praxis 2026: Jedes KI-System, das eine Underwriting-Entscheidung, eine Pricing-Entscheidung oder eine Claims-Entscheidung über eine natürliche Person produziert, ist ein FRIA-pflichtiges System — sofern es ein Hochrisiko-System nach Annex III ist. Die FRIA muss vor Inbetriebnahme abgeschlossen sein; eine nachträgliche Durchführung erfüllt Art. 27 nicht.

02Inhalt der FRIA (Art. 27 Abs. 1 lit. a–g)

Art. 27 listet sieben Mindest­bestandteile: (a) Beschreibung des Deployment-Kontexts und der intended-purpose-Konformität; (b) Beschreibung der zeitlichen Frequenz und Dauer; (c) Kategorien natürlicher Personen, die wahrscheinlich betroffen sind; (d) spezifische Risiken für deren Grundrechte; (e) Beschreibung der menschlichen Aufsichts­maßnahmen; (f) Beschreibung der Maßnahmen zur Risiko­minderung — einschließlich interner Governance und Beschwerde­mechanismen; (g) Schadens­anzeige- und Eskalations-Wege [1].

03Notifikation an die Marktüberwachung

Art. 27 Abs. 3 verlangt, der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörde die Ergebnisse der FRIA mitzuteilen — mittels eines ausgefüllten Templates, das das EU-Büro für Künstliche Intelligenz nach Art. 27 Abs. 5 entwickeln soll [2]. Dieses offizielle Template ist Stand Mitte 2026 noch nicht veröffentlicht; Deployer arbeiten bis dahin mit eigenen Strukturen, müssen aber damit rechnen, ihre FRIA später in das offizielle Format zu überführen. Eine Inspektion 2026 prüft, ob die FRIA-Ergebnisse überhaupt notifiziert wurden.

04Lebenszyklus — wann eine neue FRIA fällig wird

Die FRIA ist kein Einmal-Akt: Da sie an einen konkreten Deployment-Kontext anknüpft (Art. 27 Abs. 1), zwingen wesentliche Änderungen dieses Kontexts — neue demografische Zielgruppe, neue Pricing-Tarife, geänderte Datenquelle, materielle Modell-Anpassung — zu einer erneuten Prüfung und ggf. Aktualisierung [1]. Versicherer mit aktivem ML-Tuning sollten die Re-FRIA-Frequenz in ihre Governance-Routine aufnehmen. EIOPAs Opinion zu KI-Governance und Risikomanagement vom August 2025 klammert die Hochrisiko-Systeme des AI Act bewusst aus, unterstreicht aber allgemein die laufende KI-Risiko-Governance [3].

05FRIA vs. DSGVO-DPIA — zwei eigenständige Pflichten

Die DSGVO-DPIA (Art. 35 DSGVO) prüft das Risiko der Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen — primär datenschutz­fokussiert. Die FRIA prüft die Auswirkungen des KI-Einsatzes auf alle Grundrechte aus der EU-Grundrechte­charta — also breiter, einschließlich Diskriminierungsverbot, Menschenwürde, Versammlungs­freiheit. Beide Pflichten gelten parallel; Inspektionen 2026 prüfen die Konsistenz zwischen DSGVO-DPIA und FRIA für dasselbe KI-System [4].

Quellen

Jede zitierte Aussage führt zur Primärquelle. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

  1. [1]Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) — Volltext auf EUR-Lex
  2. [2]Europäische Kommission — Regulatorischer Rahmen für KI (Art. 27 FRIA; Template nach Art. 27 Abs. 5)
  3. [3]EIOPA — Opinion zu KI-Governance und Risikomanagement (EIOPA-BoS-25-360, 6. August 2025)
  4. [4]DSGVO Art. 35 — Datenschutz-Folgenabschätzung (EUR-Lex)

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