Zum Inhalt springen

Für wen

MLRO / Geldwäschebeauftragte:r

Das neue EU-AML-Paket, die Travel Rule und das Sanktions-Umfeld gleichzeitig im Blick — jede AMLA-Leitlinie, jede EBA-Guideline, jede TFR-Klarstellung klassifiziert und an Ihr AML-Team geroutet, am Tag der Veröffentlichung. Damit Ihr Programm AMLA-bereit ist, bevor die direkte Aufsicht beginnt.

Stand:

Ihre Realität

Sie verantworten das AML/CFT-Programm — und der gesamte Rechtsrahmen wird gerade ausgetauscht: das einheitliche Regelwerk der AMLR, die neue EU-Behörde AMLA, die Travel Rule für Krypto-Transfers, das Sanktions-Screening, und CASPs, die als Verpflichtete hinzukommen. Das Single Rulebook, die AMLA-Leitlinien und die EBA-Guidelines werden in den kommenden Quartalen Schicht für Schicht veröffentlicht. Übersehen Sie eine Änderung, kalibrieren Sie Ihr Programm an veraltetem Recht — ausgerechnet, während eine neue Behörde sich anschickt, es direkt zu prüfen.

01Ihre Woche als MLRO

Montag. Alert-Review und SAR-Pipeline. Dazwischen die Frage, ob die jüngste EBA-Guideline zur Sorgfaltspflicht oder eine neue Sanktionslistung Ihre Screening-Regeln berührt — und ob die Travel-Rule-Datenflüsse mit den ausländischen Gegenpartei-CASPs noch sauber laufen.

Dienstag — Donnerstag. Parallel: das Programm auf den AMLR-Single-Rulebook umstellen (Anwendung ab 10.07.2027), die CASP-Verpflichteten-Onboarding-Prozesse aufbauen und die Travel-Rule-Verifikation für Self-hosted Wallets nach Art. 14(5) gegen die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2024/11) abgleichen. Drei Baustellen, drei Fristen.

Freitag. Bericht an die Geschäftsleitung und Vorbereitung der AMLA-Bereitschaft. Die ehrliche Frage: Spiegelt Ihr Programm den aktuellen Stand des sich entfaltenden Single Rulebook — oder den Stand, den Ihr Team zuletzt zufällig mitbekommen hat?

02Was sich 2026/2027 für Ihre Rolle verändert

Das AML-Paket greift. Die AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624) bringt ein unmittelbar geltendes Single Rulebook — anwendbar ab dem 10.07.2027 — mit harmonisierter Sorgfaltspflicht, einer EU-weiten Bargeld-Obergrenze von 10.000 EUR und einer 25-%-UBO-Schwelle. AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640) ersetzt die nationalen Rahmen [1].

Die AMLA wird operativ. Die neue Anti-Money-Laundering Authority (Verordnung (EU) 2024/1620) mit Sitz in Frankfurt baut ihre Strukturen auf und beginnt mit der direkten Aufsicht über ausgewählte risikoreiche Verpflichtete ab 2028. Ihre Leitlinien und technischen Standards werden bis dahin laufend veröffentlicht — und prägen, wie Ihr Programm bewertet wird [2].

Krypto rückt ins Zentrum. CASPs sind nach der AMLR Verpflichtete ab dem 10.07.2027; parallel verlangt die Travel Rule (Verordnung (EU) 2023/1113) bereits heute die Übermittlung der Transfer-Daten ohne Bagatellgrenze und eine Verifikation der Inhaberschaft bei Self-hosted Wallets über 1.000 EUR — präzisiert durch die EBA-Leitlinien EBA/GL/2024/11 [3].

03Was Ihre Geschäftsleitung wirklich von Ihnen sehen will

Die Geschäftsleitung will ein verteidigbares AML-Programm, das beweisbar dem aktuellen Recht folgt — und das eine direkte AMLA-Prüfung übersteht. Mit der Verschiebung des Enforcement-Schwerpunkts nach Europa und stark gestiegenen Sanktions­summen ist die unbequeme Realität: Die teuerste Lücke ist die, von der niemand wusste, dass sie offen war.

Das setzt voraus, dass die regulatorische Detection-Schicht vollständig ist. Ein AML-Programm kann nicht auf einer Leitlinie beruhen, die das Team nie gesehen hat — und in der AMLA-Ära wird der Nachweis, wann eine Anforderung erkannt und umgesetzt wurde, selbst zum Prüfgegenstand.

Was sich ändert

Sechs Aufgaben, die Horizon Scanner Ihnen abnimmt

Konkrete Mechanik gegen die fünf Friktionen Ihrer Woche. Jedes Element ist im Tool live verfügbar — keine Roadmap.

  • 01

    Das AML-Paket und das Single Rulebook verfolgen

    AMLR (Verordnung (EU) 2024/1624), AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620 und AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640) plus die nachgelagerten AMLA-Leitlinien und EBA-Guidelines laufen durch dieselbe Erfassung. Jede neue Schicht des Single Rulebook wird erkannt und der AML-Funktion zugeordnet, statt im Postfach zu versickern.

  • 02

    Travel Rule und Sanktions-Umfeld aktuell halten

    Änderungen an der TFR (Verordnung (EU) 2023/1113), an den EBA-Travel-Rule-Leitlinien (EBA/GL/2024/11) und am Sanktions-Screening-Umfeld werden erfasst und an das AML-/Sanktions-Team geroutet — damit die Self-hosted-Wallet-Verifikation und das Screening den aktuellen Vorgaben folgen.

  • 03

    CASP-Verpflichteten-Pflichten abdecken

    Für Krypto-Asset-Dienstleister überwacht Horizon Scanner die ineinandergreifenden Regime — AMLR (Verpflichtete ab 10.07.2027), MiCA und TFR — und taggt, welches Finding welche Pflicht berührt, sodass keine Kreuz-Verweisung zwischen den Rahmen verloren geht.

  • 04

    An AML, Sanktionen und Onboarding routen

    Pre-konfigurierte Routing-Regeln: Sorgfaltspflicht-Änderungen an das KYC-/Onboarding-Team, Sanktions­listungen an das Screening-Team, CASP-spezifische Themen an die Krypto-Compliance. Defaults sitzen ab Tag 1; jede Regel ist editierbar.

  • 05

    AMLA-Bereitschaft prüffähig dokumentieren

    Jede Erfassung, Klassifizierung und Routing-Entscheidung wird unveränderbar protokolliert, 5 Jahre, CSV-/JSON-Export. Wenn die AMLA oder die nationale FIU fragt, seit wann eine Anforderung bekannt war und wie sie umgesetzt wurde, ist die Antwort objektiv belegbar.

  • 06

    Den Enforcement-Trend im Blick behalten

    Neben den Rechtstexten erfasst Horizon Scanner Aufsichts­schwerpunkte und Enforcement-Signale — wo Behörden gerade prüfen, welche Themen zu Strafen führen. So lässt sich das Programm auf die tatsächliche Aufsichts­praxis ausrichten, nicht nur auf den Gesetzeswortlaut.

Die Zahlen, die Ihr Vorstand sieht

Übersetzt von Compliance-Sprache in Vorstands-Sprache.

  • < 4 Stunden

    Mediane Zeit von der Aufsichts-Veröffentlichung bis zum bestätigten Eintrag beim zuständigen AML-Team.

  • ≥ 90 %

    Default-Routing-Genauigkeit ab Tag 1 — der Anteil der Findings, der ohne manuelle Korrektur an die richtige AML-/Sanktions-Funktion gelangt.

  • 5 Jahre

    Unveränderbare Audit-Trail-Retention — passt zur AMLA- und FIU-Dokumentations­erwartung an das Programm.

  • 0 FTE

    Zusätzliche Stellen pro neuem Regelwerk in Ihrem Scope. Die Detection-Schicht skaliert über Technologie, nicht über Headcount.

Fragen, die Sie sich stellen werden

  • Screent ihr unsere Transaktionen oder Kunden?

    Nein. Horizon Scanner ist kein Transaktions-Monitoring- oder Screening-System und verarbeitet keine Kunden- oder Zahlungsdaten. Wir überwachen die regulatorischen Vorgaben — AMLR, AMLA-Leitlinien, TFR, Sanktions-Rahmen — und sorgen dafür, dass Ihr Screening- und KYC-Setup dem aktuellen Stand folgt. Das Monitoring Ihrer Transaktionen bleibt bei Ihren bestehenden Systemen.

  • Wie hilft uns das bei der AMLA-Bereitschaft?

    Wir erfassen die AMLA-Leitlinien und technischen Standards, sobald sie veröffentlicht werden, klassifizieren ihre Wirkung und routen sie an die zuständige AML-Funktion — plus eine prüffähige Spur, wann Sie davon Kenntnis erlangten. Damit folgt Ihr Programm dem sich entfaltenden Single Rulebook, statt ihm hinterherzulaufen, wenn die direkte Aufsicht beginnt.

  • Deckt ihr die Travel Rule und Self-hosted Wallets ab?

    Ja. Wir tracken die TFR (Verordnung (EU) 2023/1113) und die EBA-Leitlinien EBA/GL/2024/11 — einschließlich der Inhaberschafts-Verifikation bei Self-hosted Wallets über 1.000 EUR und der Behandlung fehlender Auftraggeber-/Begünstigten-Daten. Änderungen an diesen Vorgaben werden erkannt und an Ihr Krypto-AML-Team geroutet.

  • Sind wir als CASP überhaupt im Scope?

    Für Krypto-Asset-Dienstleister ist der Scope besonders dicht: AMLR-Verpflichtete ab 10.07.2027, MiCA-Pflichten, TFR ab dem ersten Cent. Horizon Scanner überwacht diese Regime parallel und taggt jedes Finding nach betroffenem Rahmen — damit eine Kreuz-Verweisung (z.B. zwischen MiCA-Marktmissbrauch und AML-Pflichten) nicht zwischen zwei Teams verloren geht.

Lassen Sie uns die Realität Ihrer Woche durchgehen.

Zwanzig Minuten. Konkrete Use-Cases aus Ihrem Konzern.

Gespräch vereinbaren