01Ihre Realität: die Funktion, die alles zusammenrechnet
Die versicherungsmathematische Funktion ist in Art. 48 der Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) verankert: Sie koordiniert die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen, stellt die Angemessenheit der verwendeten Methoden, Modelle und Annahmen sicher, beurteilt die Datenqualität, gleicht beste Schätzwerte mit der tatsächlichen Erfahrung ab und unterrichtet die Geschäftsleitung über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung. Hinzu kommt die Stellungnahme zur Zeichnungs- und Rückversicherungspolitik und der Beitrag zum Risikomanagement.
Das macht Sie zur Schnittstelle zwischen Daten, Modell und Aufsicht — und damit zu der Funktion, die jede regulatorische Änderung an Annahmen, Kurven oder Berichtspflichten als Erste in Zahlen übersetzen muss. Genau dieser Übersetzungsdruck ist der Grund, warum kontinuierliches Monitoring für Aktuar:innen kein Komfort, sondern Handwerkszeug ist.